Kundenbetreuung
Die Kultur unserer Organisation ist die Verpflichtung, dass die Qualität unserer Mitarbeiter und unserer Produkte stets präsent ist , um die volle Zufriedenheit unserer Kunden zu erreichen und ihre Treue zu erhalten.
Tinsa stellt Ihnen den "KUNDENDIENST (SAC) " zur Verfügung , bei dem Sie Ihre Beschwerden und Reklamationen einreichen können, und entspricht damit den Anforderungen der Zweiten Zusatzbestimmung der Ministerialverordnung ECO/734/2004 vom 11. März über Kundendienstabteilungen und Leistungen und den Kunden-Ombudsmann in Finanzinstituten.
Sie können sich an diese Abteilung wenden, wenn Sie von anderen Bereichen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben oder wenn Sie sich direkt an diesen Dienst wenden möchten, der autonom und unabhängig von den übrigen Leistungen des Unternehmens handelt.
Sie können Ihre Beschwerde oder Ihren Anspruch schriftlich auf folgendem Wege beim "Kundendienst" einreichen:
- E-Mail: servicioatencioncliente@tinsa.com
- Post:
Tinsa, Tasaciones Inmobiliarias S.A.U. Servicio Atención Cliente C/ José Echegaray 9 -28232 Las Rozas- Madrid
Das Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und ein Musterformular für die Einreichung einer Beschwerde oder eines Anspruchs bei dieser Dienststelle sind beigefügt (der Kunde kann die Beschwerde in beliebiger schriftlicher Form einreichen, sofern sie die im beigefügten Verfahren genannten Angaben enthält). Eine Antwort erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat.
Beschwerdedienst der Finanzaufsichtsbehörden
Bei Uneinigkeit mit dem Ergebnis der Entscheidung des SAC kann sich der Kunde an die Abteilung für Mercado Beschwerden der Banco de España
Banco de España) wenden, deren Kontaktdaten wie folgt lauten:
Banco de España
Abteilung für Mercado Beschwerden
C/ Alcalá 48 -28014 Madrid-
Das Verfahren zur Einreichung einer Beschwerde oder einer Reklamation bei der Kundendienstabteilung von Tinsa ist dem Verfahren zur Einreichung bei der Beschwerdestelle der Banco de España vorgeschaltet und obligatorisch.
Verwandte Rechtsvorschriften
- Gesetz 44/2022 vom 22. November über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems (Art. 29 und 30).
- Verordnung ECC/2502/2012 vom 16. November zur Regelung des Verfahrens zur Einreichung von Beschwerden bei den Leistungen des BdE, der CNMV und der DGSyFP (in Kraft getreten am 22. Mai 2013).
- Gesetz 7/2017 vom 2. November 2017 zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten in spanisches Recht.
- Verordnung ECO/734/2004 vom 11. März 2004 über die Kundendienstabteilungen und Leistungen und den Kundenombudsmann von Finanzinstituten.
- Königliches Gesetzesdekret 19/2018 vom 23. November 2018 über Leistungen und andere dringende finanzielle Maßnahmen.
- Gesetz 10/2014 über die Regulierung, Aufsicht und Solvenz von Kreditinstituten.