Kundenbetreuung
Die Kultur unserer Organisation ist die Verpflichtung, dass Qualität immer in unseren Mitarbeitern und in unseren Produkten vorhanden ist, um die volle Zufriedenheit unserer Kunden zu erreichen und ihre Treue zu erhalten.
Tinsa stellt Ihnen den "KUNDENDIENST (SAC)" zur Verfügung , bei dem Sie Ihre Beschwerden und
Ansprüche einreichen können. Damit wird den Anforderungen der Zweiten Zusatzbestimmung der Ministerialverordnung
ECO/734/2004 vom 11. März über die Kundendienstabteilungen und Leistungen und den Kundenombudsmann
in Finanzinstituten entsprochen.
Sie können sich an diese Abteilung wenden, wenn Sie von anderen Stellen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben oder wenn Sie sich unter
direkt an diesen Dienst wenden möchten, der autonom und unabhängig von den übrigen Leistungen des Unternehmens
handelt.
Sie können Ihre Beschwerde oder Ihren Anspruch schriftlich an den"Kundendienst" über folgende Wege einreichen: :
- E-Mail: servicioatencioncliente@tinsa.com
Mail: Tinsa, Tasaciones Inmobiliarias S.A.U. SAC Servicio Atención Cliente C/ José Echegaray 9 -28232 Las Rozas- Madrid
Das Verfahren für die Bearbeitung von Beschwerden und ein Musterformular für die Einreichung einer Beschwerde bei dieser Dienststelle sind beigefügt (der Kunde kann die Beschwerde in beliebiger schriftlicher Form einreichen, sofern sie die in dem beigefügten Verfahren genannten Angaben enthält).
Eine Antwort erfolgt innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat.
Beschwerdedienst der Finanzaufsichtsbehörden
Bei Uneinigkeit mit dem Ergebnis der Entscheidung des SAC kann sich der Kunde an die Abteilung für Mercado Beschwerden der Banco de España
) wenden, deren Kontaktdaten wie folgt lauten:
:
Banco de España
Abteilung für Mercado Beschwerden
C/ Alcalá 48 -28014 Madrid-.
Das Verfahren für die Einreichung einer Beschwerde oder einer Reklamation bei der Kundendienstabteilung von Tinsa ist vor und
Die Beschwerdestelle Banco de España muss kontaktiert werden.
Verwandte Rechtsvorschriften
- Gesetz 44/2022 vom 22. November über Maßnahmen zur Reform des Finanzsystems (Art. 29 und 30).
Verordnung ECC/2502/2012 vom 16. November zur Regelung des Verfahrens zur Einreichung von
Beschwerden bei den Leistungen des BdE, der CNMV und der DGSyFP (in Kraft getreten am 22. Mai 2013).
Gesetz 7/2017 vom 2. November 2017 zur Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über alternative Streitbeilegung in spanisches Recht.- Verordnung ECO/734/2004 vom 11. März 2004 über Kundendienstabteilungen und Leistungen und den
Kundenombudsmann von Finanzinstituten. - Königliches Gesetzesdekret 19/2018 vom 23. November 2018 über Leistungen und andere dringende Maßnahmen in Finanzangelegenheiten
. - Gesetz 10/2014 über die Regulierung, Aufsicht und Solvenz von Kreditinstituten.